Willkommen auf der Homepage des Österreichischen Hebammengremiums, Landesgeschäftsstelle Kärnten!
| Rund 4.800 Kinder kommen jährlich in Kärnten zur Welt. Jedes von ihnen wird von den Händen einer der rund 140 Hebammen Kärntens willkommen geheißen. Hebammen sind Frauen mit einer hoch spezialisierten medizinischen Ausbildung für die Schwanger-schaft, die Geburt und das Wochenbett. Die gesunde, normal verlaufende Schwangerschaft bzw. Geburt kann eine Hebamme in Österreich selbstständig betreuen, im Fall von Komplikationen praktiziert sie in Zusammenarbeit mit dem Arzt. |
Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition:
“Die Welt braucht Hebammen mehr denn je”
Und hier die Petition zum Ausdrucken.
Hebammen sind da, wo Frauen sie brauchen. Bis vor einigen Jahren hat man Hebammen hauptsächlich in Krankenhäusern mit geburtshilflicher Abteilung angetroffen, und zwar im Kreißsaal. Daran hat sich viel geändert. Es ist zwar nach wie vor die Hebamme, die der Gebärenden im Kreißzimmer bei der Geburt beisteht, aber darüber hinaus arbeiten auch viele Hebammen in der freien Praxis, haben Hebammenordinationen eröffnet oder leiten Entbindungsheime. Knapp zwei Prozent aller Kinder werden in Österreich zuhause geboren. Voraussetzung für eine Hausgeburt ist die rechtzeitige Organisation der Hebammenbetreuung und dass die Frau gesund ist und die Schwangerschaft normal verläuft. 
Was macht eine Hebamme? Hebammenarbeit beginnt heutzutage schon sehr früh in der Schwangerschaft. Die Hebamme kontrolliert den normalen Verlauf der Schwangerschaft. In der Geburtsvorbereitung geht es der Hebamme darum, die Frau in ihrem vertrauensvollen Verhältnis zur Geburt zu stärken und ihr ein aktives, selbst bestimmtes Geburtserlebnis zu ermöglichen. Während der Geburt selbst steht die Hebamme der Gebärenden bei.
Auch die Überwachung des Ungeborenen in der Gebärmutter gehört zu den Aufgaben der Hebammen, sowie das Erkennen etwaiger Anzeichen von Regelwidrigkeiten bei Mutter und Kind. Unmittelbar nach der Geburt beurteilt die Hebamme die Vitalzeichen und Vitalfunktionen beim Neugeborenen und übernimmt dann in weiterer Folge die Wochenbettpflege, d.h. die Blutabnahme am Neugeborenen und die Beratung, Erklärung und praktische Anleitung zur Pflege des Säuglings, zum Stillen und zur Ernährung im ersten Lebensjahr.
Aus dem österreichischen Hebammengesetz (§ 3):
„Jede Frau hat zur Geburt und zur Versorgung des Kindes eine Hebamme beizuziehen. Ist eine Beiziehung bei der Geburt selbst nicht möglich, so hat die Wöchnerin jedenfalls zu ihrer weiteren Pflege und der Pflege des Säuglings unverzüglich eine Hebamme beizuziehen.“
Viele Frauen stellen sich die Frage: „Wie komme ich zu einer Hebamme?“ Über die Kärntner Gebietskrankenkasse oder übers Internet www.hebammen.at. Weiters liegen vom Österreichischen Hebammengremium Informationsbroschüren auf, die Sie von Hebammen oder Fachärzten beziehen oder auch direkt beim Hebammengremium bestellen können (telefonisch unter 01-595 45 37 oder per E-Mail an broschuere@hebammen.at).

